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Anlagepolitik der AHV

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gem. § 234 i VAG


Nach § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) haben Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik zu verfassen. Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine - VVaG- (AHV) hiermit nach. Die AHU Alters- und Hinterbliebenen Unterstützungskasse der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. ist eine Unterstützungskasse und vollständig bei der AHV rückgedeckt und verfolgt aufgrund dieser Rückdeckung keine eigenständige Anlagepolitik.
Die Grundsätze der Anlagepolitik spezifizieren die allgemeinen Anlagegrundsätze nach § 124 Abs. 1 VAG.
Sie sind das Ergebnis der Analyse der betriebswirtschaftlichen Vorgaben (versicherungstechnischen Verpflichtungen) und der darauf aufbauenden Sicherstellung der Fähigkeit, die Rentenverpflichtungen zu bedienen (sog. Asset-Liability-Management).
Die Grundsätze der Anlagepolitik werden durch die taktische Anlagedisposition operativ umgesetzt sowie im Risikomanagement und im weiteren Überwachungs- und Berichtswesen integriert. Leitlinien und Arbeitsanweisungen organisieren diese Prozesse.

Mit der Erklärung werden die gesetzlichen Vorgaben nach § 234i VAG erfüllt.
Die Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik finden Sie hier.

 

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