Tarif Basis 21
Leistungen
Unser Tarif „Basis 21" gilt für Neuverträge ab 2021. Der Tarif sieht die Gewährung von Altersrente und Hinterbliebenenleistung/Sterbegeld vor.
Altersrente und vorgezogene Altersrente
Mit Vollendung des 67. Lebensjahres und Eintritt in den Ruhestand erhält das Mitgliedsunternehmen als ehemaliger Arbeitgeber und Versicherungsnehmer für die versicherte Person eine lebenslange Altersrente. Das Mitgliedsunternehmen seinerseits kann diesen Betrag dann als fällige Betriebsrente an die versicherte Person weiterreichen. Bei Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente wird für die gesamte Rentenlaufzeit ein versicherungsmathematischer Abschlag vorgenommen.
Hinterbliebenenleistung
Als Hinterbliebenenleistung wird bei Eintritt des Todes der versicherten Person während des laufenden Arbeitsverhältnisses (vor Rentenbeginn) oder bei Eintritt des Todes der versicherten Person innerhalb der ersten 15 Jahre seit Beginn der Altersrente bzw. vorgezogenen Altersrente (Rentengarantiezeit“) ein Todesfallkapital gezahlt.
Sterbegeld
Sind bei Eintritt des Todes der versicherten Person keine direkten Hinterbliebenen nach § 1 der AVB „Basis 21“ vorhanden, kann an einen Dritten ein Betrag von max. 8.000 Euro als Sterbegeld zur Bedeckung von Beerdigungskosten ausgezahlt werden.
Zahlweise
Wir erbringen unsere Rentenzahlungen monatlich jeweils am Ersten des Monats, in dem der Rentenanspruch besteht. Die genauen Regularien können Sie den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB „Basis 21“) entnehmen.