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AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement?

Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln. TÜV-Gesellschaften haben einen exklusiven Zugriff auf das umfassende AHV-Angebot zur betrieblichen Altersversorgung und können sich professioneller Unterstützung sicher sein.

Rückdeckung der Direktzusage

Die Direktzusage dominiert nach wie vor den Bereich der rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Damit dies nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Arbeitgeber führt, ist eine möglichst kongruente Rückdeckung einfach Pflicht. Die AHV ist Ihr verlässlicher und leistungsstarker Partner für die Rückdeckung. In Zeiten eines extrem schwierigen Kapitalmarktes sprechen die erwirtschafteten Erträge für sich und bringen das bestmögliche Rückdeckungsergebnis.

Durchführungsweg Pensionskasse

Der Durchführungsweg Pensionskasse erfüllt für Sie als Arbeitgeber alle wichtigen Kriterien bei der Auswahl eines bAV-Dienstleisters. Mit der Pensionskasse decken Sie die Vorgaben des Betriebsrentengesetzes ab und bieten auch einen riesterförderfähigen Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung an. Dieser Durchführungsweg bietet bei minimalem Arbeitsaufwand maximale Sicherheit. Last but not least spricht das Ergebnis, also die spätere Rente für Ihre Mitarbeiter, für die Wahl der AHV.

Durchführungsweg Unterstützungskasse

Die Möglichkeit der unbegrenzten Steuerfreiheit der Beiträge oder auch die Vorteile der Fünftelungsregelung bei Kapitalzahlung sind wichtige Argumente für eine Unterstützungskassenzusage. Der rückgedeckte Durchführungsweg Unterstützungskasse bietet natürlich diese Vorteile. Auch die mit der Unterstützungskasse einhergehende Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Renten ist durch die Lösung über die AHV bereits optimal umgesetzt. Der Durchführungsweg Unterstützungskasse ist also eine sorgenfreie Alternative gerade auch für die Entgeltumwandlung.

Online - Beratung

Ab sofort stehen wir Ihnen auch für Online-Beratungen zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen uns an. Wir laden dann umgehend zu einem Onlinemeeting ein.
105
TÜV-Mitglieder
18.893
Versicherte Personen
11.707
Prämieneinnahmen (2022, T€)
1924
Gründungsjahr

AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


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AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


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Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor fast 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


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Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


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Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


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Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


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