Wir freuen uns auf Ihre Anfrage     0201 / 89809-0      info@ahv-tuev.de

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Alle abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied und müssen Beiträge zahlen. Im Gegenzug haben Sie einen Rechtsanspruch auf Rente.

Das Umlageverfahren

Die gesetzliche Rente – geregelt im Sozialgesetzbuch VI – funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger werden also dazu verwendet, die laufenden Rentenzahlungen zu bezahlen. Das bedeutet: Die jeweils jüngere Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der jeweils älteren Generation.

Die Beiträge der heutigen Beitragszahler werden also nicht wie beim Kapitaldeckungsverfahren angespart, sondern sofort für die Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Die Versicherten erhalten dafür im Gegenzug für ihre Beitragszahlung einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert wird.

Beitragszahlung und Rentenhöhe

Die spätere Rentenhöhe hängt direkt von der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Die Abhängigkeit ist proportional. Wer also stets doppelt so viel Beiträge gezahlt hat wie sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Berufseinstieg und gleicher Rentenbeginn unterstellt), erhält auch doppelt so viel Rente. Dies bedeutet aber nicht, dass man aus einer Beitragszahlung in bestimmter Höhe auch eine konkrete spätere Rentenhöhe ableiten kann.

Die Ermittlung der konkreten Rentenhöhe ist gar nicht kompliziert

Schauen Sie sich die weiteren Seiten an und machen sich mit den wichtigen Eckpunkten zur gesetzlichen Rente vertraut. Sie werden schnell abschätzten können, wie hoch Ihre Absicherung durch die gesetzliche Rente sein wird. Nur so können Sie erkennen, ob und in welcher Höhe für Sie eine Versorgungslücke besteht.

Gesetzliche Rente

Das AHV Rentenportal

Ihre Renteninformationen auf dem elektronischem Wege. Seien Sie stets informiert und auf dem aktuellsten Stand Ihrer Altersversorgung betreffend.


Mehr Informationen

Betriebliche Altersversorgung

Beim Abschluss der betrieblichen Altersversorgung läuft alles über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wir sagen Ihnen gerne, wie die konkreten Schritte ablaufen.


Mehr Informationen

Infos: 7 Jahre länger

Weitere Informationen finden Sie unter 7jahrelaenger.de, Initiative des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).


Mehr Informationen

AHV für Arbeitgeber

bAV – lästige Pflicht oder wichtiges Gestaltungselement? Sehen Sie bAV nicht als Arbeitgeberpflicht an, sondern als exzellente Möglichkeit, wichtige Pluspunkte bei Ihren jetzigen und künftigen Mitarbeitern zu sammeln.


Mehr Informationen

AHV für Arbeitnehmer

Verdrängen Sie als Arbeitnehmer nicht die Frage, wie Ihr Lebensstandard im Rentenalter sein wird. Informieren Sie sich über die wichtigen Eckpunkte der gesetzlichen Rente und die Möglichkeiten einer zusätzlichen Betriebsrente.


Mehr Informationen

Seit 1924 erfolgreich für Sie da

Vor 100 Jahren wurde die AHV als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) gegründet. Leistungen stehen beigetretenen Unternehmen sowie deren Mitarbeitern zur Verfügung.


Mehr Informationen
www.ahv-tuev.de
Impressum  Datenschutz  Mitglieder  Kontakt