Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Alle abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied und müssen Beiträge zahlen. Im Gegenzug haben Sie einen Rechtsanspruch auf Rente.
Das Umlageverfahren
Die gesetzliche Rente – geregelt im Sozialgesetzbuch VI – funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger werden also dazu verwendet, die laufenden Rentenzahlungen zu bezahlen. Das bedeutet: Die jeweils jüngere Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der jeweils älteren Generation.
Die Beiträge der heutigen Beitragszahler werden also nicht wie beim Kapitaldeckungsverfahren angespart, sondern sofort für die Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Die Versicherten erhalten dafür im Gegenzug für ihre Beitragszahlung einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert wird.
Beitragszahlung und Rentenhöhe
Die spätere Rentenhöhe hängt direkt von der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Die Abhängigkeit ist proportional. Wer also stets doppelt so viel Beiträge gezahlt hat wie sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Berufseinstieg und gleicher Rentenbeginn unterstellt), erhält auch doppelt so viel Rente. Dies bedeutet aber nicht, dass man aus einer Beitragszahlung in bestimmter Höhe auch eine konkrete spätere Rentenhöhe ableiten kann.
Die Ermittlung der konkreten Rentenhöhe ist gar nicht kompliziert
Schauen Sie sich die weiteren Seiten an und machen sich mit den wichtigen Eckpunkten zur gesetzlichen Rente vertraut. Sie werden schnell abschätzten können, wie hoch Ihre Absicherung durch die gesetzliche Rente sein wird. Nur so können Sie erkennen, ob und in welcher Höhe für Sie eine Versorgungslücke besteht.
Gesetzliche Rente